Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

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Willkommen, in welchem Gebiet können wir Ihnen helfen ?

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken.


Die Invalidenversicherung (IV) soll den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern, wenn sie invalid werden.


Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Die EO leistet ebenfalls den Erwerbsersatz bei Mutterschaft (MSE).


Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.


Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.


Zum engmaschigen Netz der Sozialversicherungen in der Schweiz gehören noch weitere Sozialversicherungen.

Sie finden zahlreiche Dienstleistungen und Dokumentationen zu den Sozialversicherungen der ersten Säule in der Schweiz.


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Dokumentation

Typ: PDF

1.2009 - Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen
19.11.2008 | 130 kb | PDF

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